Generell gilt, dass Medikamente nur von ärztlichen Psychotherapeuten, Psychiatern, Fachärzten, Neurologen und natürlich von Allgemeinärzten verschrieben werden dürfen. So dürfen auch nur diese Krankmeldungen und Berufsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und zusammen mit Psychotherapeuten weitere medizinische Untersuchungen veranlassen.