Hilfe bei der Suche

Der Erfolg einer Psychotherapie hängt maßgeblich von der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen dem Psychotherapeuten und dem Patienten ab. Es ist also absolut wichtig, selbst die Auswahl des therapeutischen Begleiters vorzunehmen und die Entscheidung über die Zusammenarbeit nicht allein dem Therapeuten, einer Institution, einem Betreuer, der Schule, einem Lehrer oder gar dem Zufall zu überlassen. Schließlich wird in der Therapie über sich selbst, die eigene Situation und die intimsten Probleme gesprochen. Deshalb entscheidet jeder am besten selbst, mit wem dies geschieht.

 

Medizinische Begründung

Dazu muss jedoch eine medizinische Begründung vorliegen. Beispiele hierfür sind seelisch und/ oder körperlich bedingte Erkrankungen wie Depressionen, Angstneurosen, Panikattacken, Zwangserkrankungen oder psychosomatische Erkrankungen – dazu zählen auch schwere chronische Erkrankungen und Folgen von psychotischen Erkrankungen oder Sucht (wie unter dem FAQ-Punkt „Wann ist eine Psychotherapie angebracht oder nötigt?“ ausführlich beschrieben). Die Behandlerin muss hier eine entsprechende Diagnose vergeben.

Therapiemethoden

Es werden nur die Therapiemethoden von den Krankenkassen bezahlt, die zu den so genannten Richtlinienverfahren gezählt werden. Sie haben sich als wissenschaftlich wirksam erwiesen und sind zugelassen. Gemeint sind damit die psychoanalytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Methode neuropsychologische Therapie bei organisch bedingten psychischen Erkrankungen. Ergänzend werden auch übende-suggestive Techniken wie z.B. autogenes Training, Hypnose usw. eingesetzt.

Welche Form von Psychotherapie das geeignetste Verfahren darstellt, ist von den persönlichen Bedürfnissen abhängig. Bei Unsicherheit über die Wahl der Methode wird dies in dem Behandler in den ausführlichen, diagnostischen Erstgesprächen, die auch Ihrer Beratung dienen geklärt.

Approbation der Behandlerin

Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit ihre Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Sie müssen approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen und ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist (Richtlinienverfahren).

Antrag auf Psychotherapie

Eine Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Anders als bei der Behandlung durch den Hausarzt oder Facharzt muss nach einigen Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) ein Antrag zur Bewilligung der Therapie gestellt werden. Die entsprechenden Informationen sind beim Psychotherapeuten zu erhalten sowie die benötigten Formulare. In der Regel übernehmen die Psychotherapeuten die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Formulare müssen nur noch durchgelesen und unterschrieben werden. Wichtig ist jedoch, dass eine Krankenversicherungskarte vorgelegt wird.

Bei Patienten die über die Beihilfe oder privat versichert sind, muss der Behandler einen ausführlichen Antrag zu Händen eines unabhängigen Gutachters an die Krankenversicherung bzw. Beihilfe stellen. Dieser geschieht anonymisiert, d.h. ohne jegliche konkrete Angaben zum Patienten. In diesem Bericht werden die Diagnose und der Therapieplan vorgestellt. Nach Befürwortung des Antrags durch den Gutachter erteilt die Krankenkasse die Genehmigung für die Therapie und übernimmt die anfallenden Kosten.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten neuerdings die Kurzzeittherapie 1 und 2 (KZT1 und KZT2) im Umfang von 2 x 12 Sitzungen ohne gutachterliche Entscheidung. Die KZT1 und KZT2 sind somit nur noch anzeigepflichtig, die Genehmigung erfolgt sozusagen automatisch. Die Verlängerung zur Langzeittherapie (LZT) über den Umfang der KZT1 und KZT2 hinaus bleibt jedoch weiterhin gutachterpflichtig.

Ablehnung des Antrages

Die Krankenkassen können einen Antrag (auf LZT) ablehnen. Gegen diese Ablehnung kann Widerspruch einlegt werden, was erfahrungsgemäß dann oft doch noch zu einer Zusage führt. Wird jedoch auch der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht einreicht werden, die für den Patienten kostenfrei ist.

Verlängerung der Psychotherapie
Eine Psychotherapie kann nach Ablauf des ersten bewilligten Stundenkontingentes verlängert werden. Dies ist ein ganz normaler Vorgang, für den allerdings wieder ein Antrag notwendig ist.

Eine andere Möglichkeit ist, sich den Psychotherapeuten direkt auszusuchen. Die Suche selbst in die Hand zu nehmen, hat entscheidende Vorteile. Denn so ist es möglich, sich selbst einen Überblick über die Angebote zu machen. Eine bewusste und informierte Entscheidung zu treffen ist immer besser, als die Verantwortung und Entscheidung anderen zu überlassen. Doch ist es vor der Kontaktaufnahme sinnvoll, sich zunächst einige Gedanken zur den folgenden Fragen zu machen. Das erleichtert die Suche enorm und spart eine Menge Zeit.

Es ist natürlich vernünftig und grundsätzlich in Ordnung Empfehlungen über Behandlerinnen einzuholen und diesen nachzugehen. Dennoch ist es ratsam, diese kritisch zu prüfen und sich sein eigenes Bild zu verschaffen. Die eigenen Bedürfnisse, die eigene Situation und die spezifischen Probleme sind andere als die von Bekannten, Freunden oder dem Hausarzt, von dem die dringende Empfehlung stammen mag. Was anderen hilft, muss noch lange nicht für einen selbst gut und heilsam sein. Selbst die Empfehlung eines befreundeten Psychotherapeuten ist mit Vorsicht zu betrachten und keine Garantie. Dieser kennt den Behandler nur als seinen Kollegen, von einer Fortbildung oder hat lediglich seine Visitenkarte erhalten.

 

Grundsätzlich kann jeder in verschieden Listen nach psychotherapeutischen Behandlern suchen. Diese Listen werden u.a. von der Kassenärztliche Vereinigung oder der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des jeweiligen Bundeslandes vorgehalten. Auch die Krankenkassen sind bei der Suche nach einer möglichen Behandlerin behilflich.

Liste der Kassenärztliche Vereinigung Hessen

https://www.arztsuchehessen.de/arztsuche/

Listen der Landeskammern

· Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen

http://lppkjp.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/

· Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

https://www.lpk-bw.de/archiv/psd_suche.php

· Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/pa_psychotherapeuten-suche.html

· Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin

Suchdienst: www.psych-info.de/

· Psychotherapeutenkammer Bremen

Suchdienst: www.psych-info.de

· Psychotherapeutenkammer Hamburg

Suchdienst: www.psych-info.de

· Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

Suchdienst: www.psych-info.de

· Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Suchdienst: www.ptk-nrw.de

· Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer

Suchdienst: www.opk-info.de

· Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Suchdienst: www.lpk-rlp.de

· Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Suchdienst: www.psych-info.de

· Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Suchdienst: www.psych-info.de

Die Listen der Kammern und der KV haben den Vorteil, dass dort mit Suchmasken gearbeitet werden kann. So ist es möglich, für die Suche bestimmte Kriterien anzugeben, die der Behandler erfüllen soll. Dort kann nicht nur nach Postleitzahl oder Ort gesucht werden, sondern auch nach Name, Geschlecht, Fachkunde, Kassenzulassung für gesetzliche Krankenkassen, Fremdsprache, barrierefreiem Zugang und weiteren Kriterien. Die Liste der Kassenärztlichen Vereinigung enthält jedoch keine Praxen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können (also reine Praxen ohne Zulassung).

Zudem gibt es manch mal auch Beratungsstellen, soziale Einrichtungen oder Jugend- und Sozialämter, die über Erfahrungen und Kontakten zu psychotherapeutischen Behandlern verfügen. In Frankfurt am Main ist z.B. die Beratungsstelle Psychotherapie www.psych-ffm.de zu nennen.

Für gesetzlich Krankenversicherte (aber nicht für privat Krankenversicherte) haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Umsetzung der neusten Psychotherapie-Richtlinien Terminservicestellen eingerichtet. Sie helfen dabei, einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu vermitteln.

Diese psychotherapeutischen Sprechstunden sind für gesetzlich Krankenversicherte Voraussetzung für die Behandlung. Ist danach eine Akutbehandlung erforderlich, können die Terminservicestellen genutzt werden, um einen Behandlungsplatz zu finden, falls die Praxis die Behandlung nicht selbst kurzfristig anbieten kann. Allerdings gibt es bei dieser Hilfe einige Einschränkungen, die unten genauer beschrieben werden. Die Terminservicestelle der KV Hessen ist unter der Telefonnummer 069 400 5000-0 zu erreichen.

Für gesetzlich Krankenversicherte (aber nicht für privat Krankenversicherte) ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunden Voraussetzung für einen weiterführenden Termin. Es ist egal, ob es sich beim Folgetermin um einen Sprechstundentermin oder eine probatorische Sitzung handelt. Vor der psychotherapeutischen Behandlung sind mindestens 2 probatorische Sitzungen Pflicht.

Die psychotherapeutische Sprechstunde soll der schnellen Diagnostik und Indikationsstellung zur Psychotherapie dienen. Darüber hinaus umfasst sie eine Abklärung, ob und welche anderen Hilfen eventuell noch benötigt werden. Psychotherapeuten können damit eine Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen organisieren, weil sie auch über die Befugnis verfügen, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation und eine Krankenhausbehandlung zu verordnen.

Die Vereinbarung eines entsprechenden Termins kann auch selbst mit den Praxen vereinbart werden. Die Terminservicestellen bieten nur eine Unterstützung bei der Suche nach einer Sprechstunde und ggf. nach einem Behandlungsplatz im Anschluss an. Jedoch ist es empfehlenswert, sich selbstständig auf die Suche zu machen.
Für privat Krankenversicherte findet dieses Angebot in den probatorischen Sitzungen statt.

Nur für gesetzlich Krankenversicherte haben die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit Terminservicestellen eingerichtet. Sie sollen eine Unterstützung sein und Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunden vermitteln. Die Terminservicestelle der KV Hessen ist unter der Telefonnummer 069 400 5000-0 zu erreichen. Allerdings gibt es bei dieser Hilfe einige Einschränkungen zu beachten:

Ist nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine Akutbehandlung erforderlich, können die Terminservicestellen auch genutzt werden, um einen Behandlungsplatz zu finden, falls die Praxis die Behandlung nicht selbst kurzfristig anbieten kann.

Nach dem Anruf bieten die Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Psychotherapeuten an. Die Wartezeit zwischen dem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Zu beachten ist, dass die Terminservicestelle bei der Terminvergabe keine Wunschtermine vereinbart und auch keine Wünsche zum Behandler beachtet.

Bitte hilf uns Psychotherapie-FAQ.de kostenlos zu betreiben und weiterzuentwickeln. Herzlichen Dank!!

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreibe selbst die erste Bewertung!