Die zeitgleiche Aufnahme einer zweiten Therapie ist nicht sinnvoll, solange die aktuelle Therapie nicht abgeschlossen ist. Deshalb werden auch die Kosten für zwei parallellaufende Therapien nicht durch die Krankenkassen erstattet.
Während eines stationären Aufenthalts ist eine Anmeldung zur ambulanten Psychotherapie allerdings möglich, um möglichst zeitnah nach Beendigung des stationären Aufenthalts mit der ambulanten Therapie beginnen zu können.